Welche Türen müssen Brandschutztüren sein?
Eine Brandschutztür ist dort nötig, wo eine Tür in einer brandabschnittsbildenden Wand sitzt. Die VKF-Brandschutzvorschriften verlangen, dass Durchgänge in solchen Wänden mit feuerwiderstandsfähigen Brandschutzabschlüssen verschlossen werden. Als eigene Brandabschnitte abzutrennen sind unter anderem:
- Treppenhäuser und Korridore, die als Fluchtweg dienen
- Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, jede für sich
- Geschosse über und unter Terrain, also auch der Zugang zum Untergeschoss
- Räume mit haustechnischen Anlagen
- Räume unterschiedlicher Nutzung, etwa Gewerbe neben Wohnen
- Einstellräume für Motorfahrzeuge
Im Einfamilienhaus ist das anders: Dort stellt die Richtlinie keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Wänden und Decken, und auch die Garage muss kein eigener Brandabschnitt sein. Welche Türen in einem bestimmten Gebäude betroffen sind, steht im Brandschutzkonzept oder in der Baubewilligung. Im Zweifel gibt die Brandschutzbehörde der Gemeinde Auskunft.
Vorschriften für Brandschutztüren in der Schweiz: EI 30, VKF-Anerkennung und wer entscheidet
Für Brandschutztüren gelten in der ganzen Schweiz die VKF-Brandschutzvorschriften. Sie verlangen für Brandschutzabschlüsse mindestens den Feuerwiderstand EI 30. E steht für den Raumabschluss, I für die Wärmedämmung, und die Zahl nennt die Mindestzeit in Minuten, während der die Tür beides leisten muss. Wo die Brandbelastung sehr klein ist, zum Beispiel zwischen Korridor und Treppenhaus, genügt eine Tür E 30 ohne Wärmedämmung. Der Zusatz C bezeichnet eine selbstschliessende Tür.
Ob ein Türmodell eingesetzt werden darf, entscheidet die Brandschutzbehörde. Sie stützt sich auf die Leistungserklärung des Produkts oder auf Prüfnachweise und das VKF-Brandschutzregister. Bei Bauteilen mit VKF-Anerkennung gelten die Angaben dieser Anerkennung; verlangt sie eine Kennzeichnung, muss der Hinweis auch nach dem Einbau leicht erkennbar an der Tür bleiben.
Im Kanton Zürich nehmen in erster Linie die Gemeinden mit ihren kommunalen Brandschutzbeauftragten diese Aufgabe wahr. Die kantonale Gebäudeversicherung beaufsichtigt sie und ist für einen Teil der Gebäude selbst zuständig. Erste Anlaufstelle ist immer die kommunale Brandschutzbehörde.
Die Brandschutzvorschriften werden derzeit überarbeitet (Projekt BSV 2026); bis zu ihrer Inkraftsetzung gelten die bisherigen Vorschriften.
Brandschutztür aus dem Baumarkt oder vom Fachbetrieb eingebaut?
Eine Brandschutztür gibt es im Baumarkt und im Onlinehandel als fertiges Stahltürelement mit Zarge in Normmassen. Das genügt, wo keine Behörde einen Feuerwiderstand verlangt und die Öffnung zum Normmass passt, etwa für die Kellertür im Einfamilienhaus.
Wo die Brandschutztür eine Auflage erfüllt, zählt nicht das Türblatt allein. Die Anerkennung gilt für die Tür so, wie sie klassifiziert wurde, mit Rahmen, Beschlägen und der vorgesehenen Befestigung in der Wand. In Altbauten passen Normelemente zudem selten: Die Öffnungen sind schief, zu niedrig oder zu breit. Der Metallbau-Fachbetrieb nimmt am Objekt Mass, klärt mit der Bauherrschaft, welche Klassifikation verlangt ist, lässt die Tür passend fertigen und baut sie so ein, wie es die Anerkennung vorgibt.
Stahltüren und Stahl-Glas-Türen: was der Metallbauer baut und was der Schreiner
Stahltüren sind die Brandschutztüren des Metallbauers; viele andere Brandschutztüren sind Holztüren und kommen vom Schreiner. Das gilt vor allem für Wohnungseingangstüren und Zimmertüren. Für eine Holztür mit Feuerwiderstand ist die Schreinerei die richtige Adresse.
Der Metallbauer baut die Tür dort, wo Stahl Vorteile hat: im Keller, im Heizungs- und Technikraum, in der Tiefgarage, im Gewerbe und als Nebeneingang. Eine Metalltür aus Stahlblech ist robust und unempfindlich gegen Feuchtigkeit. Es gibt sie mit Feuerwiderstand oder als einfache Stahltür ohne Brandschutzanforderung, aussen feuerverzinkt oder pulverbeschichtet.
Stahl-Glas-Türen bestehen aus schlanken Stahlprofilen mit Glasfüllung. Als Brandschutzabschluss erhalten sie ein Brandschutzglas und trennen zum Beispiel das Treppenhaus vom Korridor, ohne das Licht zu nehmen. Ohne Brandschutzanforderung dienen sie als Windfang oder Raumtrenner. An der Aussentür geht es oft zugleich um Wetter und Einbruch: Dazu passen ein Vordach über dem Eingang und Fenstergitter als Einbruchschutz im Erdgeschoss.
Gebaut werden solche Türen meist aus Profilsystemen, deren Brandschutz geprüft ist. Bekannte Schweizer Profilsysteme für Stahl- und Brandschutztüren sind etwa Janisol 2 von Jansen aus Oberriet SG, nach EN 1634-1 auf den Feuerwiderstand EI 30 geprüft, oder fuego light von Forster aus Romanshorn TG, ein Brandschutz-Türsystem aus Stahl oder Edelstahl für den Innenbereich in den Klassen EI 30, EI 60 und EI 90.
Selbstschliessende Brandschutztür: Türschliesser einstellen, warten, reparieren
Eine Brandschutztür wirkt nur, wenn sie im Brandfall geschlossen ist. Die VKF-Brandschutzvorschriften verlangen deshalb, dass Türen zu Treppenhäusern selbstschliessend sind. Ausgenommen sind Türen zu Wohnungen, Schulzimmern, Einzelbüros und technischen Räumen. Soll eine Brandschutztür im Betrieb offen stehen, braucht sie eine automatische Schliessvorrichtung, die sie im Brandfall freigibt.
In der Praxis versagt selten das Türblatt, sondern der Türschliesser: Er ist verstellt, verliert Öl oder wurde ausgehängt, und die Tür bleibt angelehnt stehen. Auch verzogene Zargen, schleifende Türblätter, defekte Schlösser und fehlende Dichtungen gehören zu den typischen Mängeln. Der Fachbetrieb stellt Schliesser und Bänder ein, ersetzt defekte Teile durch solche, die zur Tür zugelassen sind, und hält fest, was er kontrolliert hat. Für Reparaturen an Türen, Toren und Geländern ohne Brandschutzbezug ist die Schlosserei zuständig.
Brandschutztür im Fluchtweg: Notausgangs- und Panikverschlüsse nach EN 179 und EN 1125
Eine Tür im Fluchtweg muss sich nach der VKF-Brandschutzrichtlinie «Flucht- und Rettungswege» in Fluchtrichtung jederzeit ohne Hilfsmittel rasch öffnen lassen. Wird eine solche Tür abgeschlossen, verlangt die Richtlinie im Normalfall einen Verschluss nach SN EN 179 oder SN EN 1125:
- Notausgangsverschlüsse nach SN EN 179: wo keine Paniksituation zu erwarten ist, also bei einer Belegung bis 2 Personen pro m², etwa in Wohnhaus, Schule, Büro, Gewerbe, Verkaufsgeschäft oder Parking
- Paniktürverschlüsse nach SN EN 1125: wo Paniksituationen entstehen können, bei mehr als 2 Personen pro m², etwa in Diskotheken oder auf Zuschauertribünen
Ausgenommen sind Wohnungseingangstüren und Türen aus einzelnen Räumen, deren einziger Ausgang zugleich der Zugang ist, zum Beispiel Büro, Lager, Technikraum oder Keller. Der Verschluss gehört zur Tür und muss zu ihrer Brandschutz-Anerkennung passen.
Was eine Brandschutztür oder Metalltür kostet: die Kostentreiber
Für eine eingebaute Brandschutztür oder Metalltür gibt es keine öffentlich belegten Schweizer Richtpreise, denn der Preis hängt stark vom Einzelfall ab. Diese Punkte bestimmen ihn:
- Klassifikation: ohne Feuerwiderstand, EI 30 oder höher, mit oder ohne Rauchschutz
- Normmass oder Massanfertigung für eine bestehende Öffnung
- Vollblech oder Stahl-Glas mit Brandschutzglas
- ein- oder zweiflüglig, mit Seitenteil oder Oberlicht
- Türschliesser, Feststellanlage, Panikbeschlag, Schloss und Zylinder
- Oberfläche: grundiert, pulverbeschichtet, für aussen feuerverzinkt
- Ausbau der alten Tür, Anpassungen am Mauerwerk, Anschlüsse an Boden und Putz
Eine Offerte sollte die Klassifikation mit Nachweis, das Mass, die Beschläge, den Einbau samt Nebenarbeiten und die Entsorgung der alten Tür einzeln aufführen. Für Wartung und Reparatur wird meist nach Aufwand abgerechnet. Stundenansätze und Richtwerte für andere Arbeiten stehen im Ratgeber Metallbau-Kosten.
Brandschutztüren: Teilleistungen
- Brandschutztüren aus Stahl — Ein- und zweiflüglige Türen mit Feuerwiderstand EI 30 für Keller, Technikraum, Garage und Gewerbe.
- Stahl-Glas-Türen — Türen und Abschlüsse aus Stahlprofilen mit Glas, mit oder ohne Brandschutzanforderung.
- Metalltüren ohne Brandschutz — Stahltüren für Nebeneingang, Keller und Aussenräume, verzinkt oder pulverbeschichtet.
- Ersatz bestehender Türen — Ausbau der alten Tür, Massaufnahme und Einbau in die bestehende Öffnung.
- Wartung und Reparatur — Türschliesser, Bänder, Schlösser und Dichtungen einstellen und ersetzen.
Häufige Fragen zu Brandschutztüren
Was ist der Unterschied zwischen Feuerschutztür und Brandschutztür?
Feuerschutztür und Brandschutztür bezeichnen dasselbe Bauteil: eine Tür mit nachgewiesenem Feuerwiderstand. Die VKF-Brandschutzvorschriften sprechen von Brandschutzabschlüssen und meinen damit neben Türen auch Tore und Klappen. Entscheidend ist nicht der Name, sondern die Klassifikation, in der Schweiz in der Regel EI 30.
Was darf man mit Brandschutztüren nicht machen?
Eine Brandschutztür, die im Betrieb offen stehen soll, braucht nach den VKF-Brandschutzvorschriften eine automatische Schliessvorrichtung; ein Keil oder ein Haken ersetzt sie nicht. Heikel sind auch Eingriffe an der Tür selbst, etwa das Kürzen des Türblatts, zusätzliche Bohrungen oder ein anderer Beschlag: Die Anerkennung gilt für die Tür, wie sie klassifiziert wurde. Solche Änderungen gehören vorher mit dem Fachbetrieb geklärt.
Muss eine Brandschutztür ins Schloss fallen?
Türen zu Treppenhäusern müssen nach den VKF-Brandschutzvorschriften selbstschliessend sein, das heisst, sie gehen nach jedem Durchgang von selbst wieder zu. Bleibt die Tür angelehnt stehen, erfüllt sie diese Aufgabe nicht, und der Türschliesser muss eingestellt oder ersetzt werden. Ausgenommen von der Selbstschliessung sind Türen zu Wohnungen, Schulzimmern, Einzelbüros und technischen Räumen.
Wann treten die neuen Brandschutzvorschriften BSV 2026 in Kraft?
Ein Datum für das Inkrafttreten der neuen Brandschutzvorschriften steht noch nicht fest. Die politische Vernehmlassung läuft von August bis November 2026, und der Antrag auf Inkraftsetzung wird nach heutigem Stand im März 2027 behandelt. Wer jetzt eine Brandschutztür einbauen lässt, plant nach den geltenden Vorschriften.
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