Braucht eine Balkonverglasung im Kanton Zürich eine Baubewilligung?
Eine Balkonverglasung verändert die Fassade und braucht deshalb eine Bewilligung der Gemeinde. Ein Merkblatt des Kantons Zürich zum Wintergarten hält fest, dass für verglaste Vorbauten eine Baubewilligung der Stadt oder Gemeinde erforderlich ist. Die Bauverfahrensverordnung (BVV) nennt Balkonverglasungen nicht ausdrücklich. Welches Verfahren gilt, das Anzeigeverfahren mit 30 Tagen Behandlungsfrist oder das ordentliche Baugesuch, entscheidet das Bauamt; in Kernzonen und an inventarisierten Häusern sind die Anforderungen an Ansicht und Material strenger.
Neben dem Bauamt reden Eigentümer mit. In einer Mietwohnung braucht es die Zustimmung der Vermieterschaft, im Stockwerkeigentum in der Regel jene der Eigentümergemeinschaft. Den Ablauf der Verfahren erklärt der Ratgeber Baubewilligung im Kanton Zürich.
Zählt ein verglaster Balkon zur Ausnützung?
Ein verglaster Balkon kann im Kanton Zürich von der Ausnützung befreit sein. Nach dem kantonalen Merkblatt (Stand Juli 2009) erhalten verglaste Balkone, Veranden und Vorbauten ohne heiztechnische Installationen einen Bonus, soweit sie dem Energiesparen dienen; in Gemeinden mit Ausnützungsziffer nennt es dafür bis zu 10 % der anrechenbaren Geschossflächen (§ 10 lit. c ABV).
Die Bedingungen sind eng: Jede Heizung im verglasten Raum, auch eine Elektro- oder Bodenheizung, schliesst den Bonus aus. Mindestens 70 % der Aussenwände müssen verglast sein, und das Gebäude dahinter muss bestimmte energetische Werte einhalten. Wird ein Balkon beheizt und zum Wohnraum geschlagen, zählt er wie jedes andere Zimmer. Wie die Regel in der eigenen Gemeinde angewendet wird, sagt das Bauamt.
Quellen: [1]
Was kostet eine Balkonverglasung?
Ein Schweizer Anbieter nennt als unverbindliche Richtpreise pro Balkon rund CHF 6'000 für kleine Balkone, CHF 8'000 bis 12'000 für mittelgrosse und über CHF 15'000 für grosse oder komplexe Anlagen (abgerufen September 2026). Eine Preisangabe pro Quadratmeter veröffentlichen die Anbieter nicht.
Den Preis bestimmen nach Angaben eines Herstellers vor allem das System, die Glasstärke, die Windlast am Standort, die Glasfarbe, die Grösse, die Befestigung und die Höhe des Balkons über Boden. Eine vollständige Offerte nennt Laufmeter und Höhe der Verglasung, System und Glasart, die oberen und unteren Profile, allfällige Türen und Montage. Richtwerte für andere Metallbauarbeiten stehen im Ratgeber Metallbau-Kosten.
Schiebeverglasung, Faltverglasung oder Ganzglas: die Systeme
Balkonverglasungen gibt es in drei Grundformen. Bei der Schiebeverglasung laufen die Glasflügel in Schienen oben und unten und lassen sich zur Seite schieben. Bei der Faltverglasung werden die Flügel zusammengefaltet, sodass sich der Balkon ganz öffnen lässt. Die Ganzglas-Balkonverglasung kommt mit schmalen Profilen nur oben und unten aus und hat keine senkrechten Rahmen zwischen den Scheiben.
Ein System ist in der Regel nicht vollständig luft- und wasserdicht. Kleine Spalten sorgen für Belüftung und verhindern Kondenswasser. Die Verglasung ersetzt deshalb kein Fenster und keinen Wintergarten, sondern macht den Balkon an mehr Tagen im Jahr nutzbar.
Für Glasflügel und Laufschienen gibt es fertige Systeme spezialisierter Hersteller. Systeme für Balkonverglasungen bieten zum Beispiel Lumon, eine finnische Firmengruppe mit Schweizer Landesgesellschaft, die sich auf rahmenlose Balkon- und Terrassenverglasungen spezialisiert hat, oder Solarlux, das seine Systeme im niedersächsischen Melle in Deutschland fertigt. Welches System an einem bestimmten Balkon passt, hängt von Brüstung, Deckenanschluss und Windlast ab und wird beim Aufmass geklärt.
Sitzplatzverglasung und Windschutz aus Glas im Parterre
Eine Sitzplatzverglasung schliesst einen gedeckten Sitzplatz im Parterre auf einer, zwei oder drei Seiten. Statt auf einer Balkonbrüstung steht sie auf dem Boden und hängt oben an einer Decke, einem Vordach oder einer Terrassenüberdachung aus Metall und Glas. Fehlt ein Dach, wird es zuerst gebaut; die Verglasung braucht oben einen tragfähigen Anschluss.
Wer nur Wind abhalten will, kommt oft mit einer festen Windschutzverglasung auf einer Seite aus: Glasscheiben in einem Rahmen aus Stahl oder Aluminium, verankert im Boden oder an der Hauswand. Ein Windschutz aus Glas bleibt nach oben offen; ob er eine Bewilligung braucht, klärt auch hier das Bauamt.
Welche Nachteile hat ein verglaster Balkon?
Eine Balkonverglasung hat drei Nachteile: Sie kostet mehrere tausend Franken, sie braucht in vielen Gemeinden eine Bewilligung, und sie muss vom Fachbetrieb geplant werden.
Vor der Verglasung prüft der Fachbetrieb die Brüstung. Ist das bestehende Geländer zu niedrig, rostig oder schlecht verankert, wird es zuerst saniert, denn die Verglasung sitzt meist darauf. Wie ein altes Balkongeländer ersetzt oder erhöht wird, zeigt die Seite zu Geländern. Wird der Balkon erst gebaut, lässt sich die Verglasung beim nachträglichen Balkonanbau gleich mitplanen.
Balkonverglasung: Teilleistungen
- Balkonverglasung — Schiebe-, Falt- oder Ganzglassystem auf der Brüstung, für Balkon und Loggia.
- Sitzplatzverglasung — Verglasung eines gedeckten Sitzplatzes im Parterre auf einer bis drei Seiten.
- Windschutz aus Glas — Feste Windschutzverglasung in Stahl- oder Aluminiumrahmen.
- Brüstung und Geländer vorbereiten — Altes Geländer sanieren oder ersetzen, bevor die Verglasung montiert wird.
Häufige Fragen zu Balkonverglasung
Brauche ich eine Baubewilligung für eine Balkonverglasung?
Im Kanton Zürich braucht eine Balkonverglasung in der Regel eine Bewilligung der Gemeinde, weil sie die Fassade verändert. Ob das Anzeigeverfahren mit 30 Tagen Frist genügt oder ein ordentliches Baugesuch nötig ist, entscheidet das örtliche Bauamt. In einer Mietwohnung oder im Stockwerkeigentum braucht es zusätzlich die Zustimmung der Eigentümer.
Wie viel kostet eine Balkonverglasung in der Schweiz?
Ein Schweizer Anbieter nennt als Richtpreise rund CHF 6'000 für kleine Balkone, CHF 8'000 bis 12'000 für mittelgrosse und über CHF 15'000 für grosse Anlagen (abgerufen September 2026). Den Ausschlag geben System, Glasstärke, Windlast, Grösse und Höhe des Balkons. Eine verbindliche Zahl liefert erst die Offerte nach dem Aufmass.
Wie viel kostet eine Sitzplatzverglasung?
Für eine Sitzplatzverglasung im Parterre gibt es keine öffentlich nachprüfbaren Schweizer Richtpreise. Der Preis hängt von der Länge der verglasten Seiten, der Höhe, dem System und davon ab, ob schon ein tragfähiges Dach vorhanden ist. Fehlt das Dach, kommt die Überdachung als eigener Posten in die Offerte.
Kann ein verglaster Balkon beheizt werden?
Ein verglaster Balkon kann beheizt werden, verliert dann aber im Kanton Zürich den Bonus bei der Ausnützung und wird wie ein Wohnraum angerechnet. Ein beheizter Anbau muss ausserdem die Wärmedämmvorschriften erfüllen. Eine übliche Balkonverglasung ist dafür nicht gebaut, weil sie nicht luftdicht ist.
Quellen
- Kanton Zürich, AWEL Energie – Merkblatt «Wintergarten aus rechtlicher Sicht im Kanton ZH» (Juli 2009, PDF), abgerufen am 30. September 2026
- Kanton Zürich – Bauverfahrensverordnung (BVV, LS 700.6), Fassung vom 1. Juli 2026: §§ 13–15, abgerufen am 30. September 2026
- Kanton Zürich – Baubewilligung, abgerufen am 30. September 2026
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